Grundsteuer und Nebenkosten als Werbungskosten absetzen
Welche laufenden Kosten Vermieter in der Anlage V geltend machen können — Grundsteuer, Versicherungen, Wasser und Hausgeld.
Grundsteuer: Immer voll abzugsfähig
Die Grundsteuer ist eine der einfachsten Werbungskosten: Sie ist jährlich in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig (Anlage V, Zeile 13), unabhängig davon, ob du sie auf den Mieter umlegst oder nicht.
Ab 2025 gilt die reformierte Grundsteuer nach dem Grundsteuer-Reformgesetz. Der Betrag steht auf dem Grundsteuerbescheid deiner Gemeinde.
Nebenkosten: Abzugsfähig soweit nicht umgelegt
Umlagefähige Nebenkosten (Wasser, Abwasser, Müll, Hausmeister etc.) sind grundsätzlich als Werbungskosten absetzbar — aber nur, wenn und soweit sie nicht auf den Mieter umgelegt werden.
Wenn dein Mieter eine Nebenkostenvorauszahlung leistet und du am Jahresende abrechnest:
- Umgelegte Kosten: kein Werbungskostenabzug (aber auch keine steuerpflichtigen Einnahmen aus der Vorauszahlung)
- Nicht umgelegte Kosten: vollständig als Werbungskosten absetzbar
Versicherungen
Direkt mit der Immobilie zusammenhängende Versicherungen sind vollständig abzugsfähig:
- Wohngebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm)
- Hausrat (nur wenn du Gemeinschaftsflächen versicherst)
- Vermieterhaftpflicht
- Elementarschadenversicherung
- Mietausfallversicherung
Nicht abzugsfähig: private Haftpflichtversicherung, soweit sie das Privatleben abdeckt.
Hausgeld bei Eigentumswohnungen
Bei einer Eigentumswohnung zahlst du monatlich Hausgeld an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Davon ist folgendes absetzbar:
Sofort abzugsfähig (laufende Verwaltungskosten):
- Hausmeisterdienste
- Gartenpflege
- Reinigung Gemeinschaftsflächen
- Verwaltungshonorar
- Versicherungen
Nicht sofort abzugsfähig:
- Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage — erst wenn die Rücklage tatsächlich für Maßnahmen verwendet wird, entsteht ein Werbungskostenabzug
Bitte den WEG-Verwalter jährlich um eine steuerliche Aufteilung des Hausgeldes.
Verwaltungskosten
Kosten für die professionelle Verwaltung deiner Immobilie sind Werbungskosten:
- Hausverwalterhonorare
- Buchhaltungssoftware (z. B. MyImmoHub)
- Steuerberatungskosten (soweit auf Mietimmobilien entfallend)
- Bankgebühren für das Mietkonto
Praxistipp: Jahresbescheinigungen anfordern
Viele Kostenpositionen werden erst durch Jahresbescheinigungen klar — z. B. die genaue steuerliche Aufschlüsselung der WEG-Abrechnung oder der Zinsanteil des Bankdarlehens. Fordere diese Bescheinigungen bis Mitte Januar an, damit du fristgerecht einreichen kannst.
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